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Alldir Information – Abmahnung Frist: Wie lange habe ich Zeit um zu reagieren bevor weitere juristische Schritte gegen mich eingeleitet werden.

Abmahnung erhalten – Wie sollte man reagieren?

Erhalten Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung, so ist der Schreck zunächst groß. Auch weiß man in der Regel nicht, wie man sich richtig verhalten soll, um weitere juristische Schritte zu vermeiden. Deshalb sollte man sich einmal übe rechtliche Konsequenzen und Fristen informieren, die eine solche Abmahnung nach sich zieht.

Welchen Sinn hat die Abmahnung?

Um die eigene Reaktion auf eine Abmahnung zu definieren, sollte man zunächst einmal den Sinn der Abmahnung verstehen. Diesem arbeitsrechtlichen Instrument kommen drei unterschiedliche Funktionen zu. In der heutigen Zeit kann man auch eine Streaming Abmahnung erhalten.

Eine Abmahnung wird in schriftlicher Form verfasst und in der Personalakte des Abgemahnten aufbewahrt. Somit ist die erste Funktion der Abmahnung ein Dokumentieren eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers.

Der zweite Aspekt besteht in einer Hinweisfunktion. Der Arbeitnehmer auf, das ein bestimmtes Verhalten, das er an den Tag gelegt hat oder eine schlechte Leistung, die erbracht wurde, aufmerksam gemacht. Es wird im mitgeteilt, dass dieses Verhalten oder die mangelnde Leistung vom Arbeitgeber nicht geduldet wird.

Die dritte Funktion der Abmahnung ist schließlich eine Warnung. Es wird dem Arbeitnehmer dargelegt, dass eine Kündigung droht, wenn das abgemahnte Verhalten nicht geändert wird.

Erteilt ein Arbeitgeber eine Abmahnung, so verfolgt er damit in der Regel eines von zwei Zielen. Das Verhalten des Arbeitnehmers soll korrigiert, oder eine Kündigung eingeleitet werden.

So sollten Sie als Arbeitnehmer reagieren

Als Arbeitnehmer haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, um auf eine Abmahnung zu reagieren. Erkennen Sie die Abmahnung als gerechtfertigt an, so sollten Sie das unerwünschte Verhalten möglichst umgehend ändern. Kommt es nach der Abmahnung nämlich nicht zu einem Wiederholungsfall, so kann der Arbeitgeber keine fristlose Kündigung aussprechen.

Ist die Abmahnung ungerechtfertigt, so haben Sie als Arbeitnehmer unterschiedliche Möglichkeiten zu einem korrekten Vorgehen. Es besteht keine unmittelbare Notwendigkeit, gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorzugehen. Sollte es wegen eines Wiederholungsfalls zu einer Kündigung kommen, so gewährt Ihnen der Kündigungsschutzprozess immer noch die Möglichkeit, das abgemahnte Verhalten zu bestreiten. In einem solchen Fall reicht es Ihnen als Arbeitnehmer zum Vorteil, dass der Arbeitgeber die Beweislast für das Fehlverhalten trägt.

Im Fall einer gerechtfertigten Abmahnung gilt es auch zu bedenken, dass der Arbeitgeber diese nach einer bestimmten Zeit nicht mehr als Kündigungsgrund verwenden kann, wenn sich der Arbeitnehmer keine weiteren Verfehlungen zu Schulde kommen lässt. Diese Zeit kann von Fall zu Fall unterschiedlich gelagert sein und beträgt zwischen zwei und fünf Jahren. Eine Ausnahme stellen jedoch schwere Vergehen dar, zu denen beispielsweise Diebstahl gehört.

Sie können als Arbeitnehmer auch eine Gegendarstellung formulieren. Das Recht dazu ist gesetzlich garantiert. Dazu sollten Sie zunächst einen Einblick in die Personalakte fordern und dann darauf bestehen, dass Ihre Gegendarstellung in die Akte aufgenommen wird. Der Gesetzgeber setzt keine bestimmte Frist an, um eine solche Gegendarstellung zu formulieren, so dass Sie diesen Schritt zu jeder Zeit unternehmen können.

Ist das Arbeitsverhältnis ansonsten gut und der Arbeitgeber hat Interesse, das Arbeitsverhältnis bestehen zu lassen, so empfiehlt es sich für den Arbeitnehmer, die Abmahnung mit Nichtstun hinzunehmen, oder eine Gegendarstellung zu formulieren.

Als Arbeitnehmer haben Sie jedoch auch das Recht, den Arbeitgeber auf Entfernen der Abmahnung aus der Personalakte zu verklagen. Dies kann erfolgen, wenn die Abmahnung falsche Tatsachen darstellt oder wenn diese nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Häufig ist es der Fall, dass in einer Abmahnung mehrere Pflichtverletzungen angeführt werden. Ist einer oder mehrere der angeführten Punkte nicht berechtigt, so muss die gesamte Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden. Durch eine solche ungerechtfertigte Abmahnung kommt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers zustande, gegen die man gerichtlich vorgehen kann. Diesen Schritt sollten Sie jedoch nur dann einleiten, wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin schlecht ist und nur wenig Hoffnung auf einen Fortbestand besteht. Auch für das Anstrengen einer Klage gegen die Abmahnung gibt es keine festgesetzten Fristen. Es steht dem Arbeitnehmer also frei, zu jedem Zeitpunkt zu klagen, den er für angemessen hält.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Eine bestimmte Frist für die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte entsteht durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch einen Einblick in seine Personalakte verlangen kann, so ist es jedoch in der Regel nicht mehr möglich, eine bestehende Abmahnung entfernen zu lassen. Das ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Dazu muss nachgewiesen werden, dass die Abmahnung in der Personalakte dem Arbeitnehmer auch dann schadet, wenn er nicht mehr bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist.